Teilnahmebedingungen


Nutzungsbedingungen


1. Allgemeines

Hamburg Wasser, nachstehend Betreiberin genannt, stellt eine Internetplattform, nachfolgend Vergabeplattform genannt, zur Verfügung. Auf der Plattform können Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt werden. Der Betrieb (Hosting) der Vergabeplattform erfolgt durch Hamburg Wasser.



2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

2.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen der Betreiberin und den Nutzern der Plattform. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über die Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren.

2.2 Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, über eine Softwareapplikation die im Rahmen der Registrierung für ihn freigegebenen Funktionalitäten der Vergabeplattform zu nutzen.

2.3 Eine elektronische Angebotsabgabe ist für Nutzer elektronisch in Textform oder mit einer fortgeschrittenen bzw. qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Sofern die Angebotsabgabe in Papierform zugelassen ist, ist dies in den Vergabeunterlagen angegeben.



3. Technische Voraussetzungen

3.1 Netzanbindung

Die Anbindung an die Vergabeplattform erfolgt über das Internet. Es kommen dabei die Standardprotokolle http und https zum Einsatz.

3.2 Online-Registrierung

Zur Online-Registrierung muss der Browser Sun Java-Plugin Applets unterstützen bzw. die Sicherheitseinstellungen müssen entsprechend eingestellt sein, um diese ausführen zu können. D.h. Java und Javascript müssen aktiviert sowie Cookies zugelassen sein, um an dem Online-Verfahren teilnehmen zu können. Es werden lediglich temporäre Cookies erzeugt, die nach Schließen des Browser-Fensters wieder gelöscht werden.

3.3 Systemanforderungen AI BIETERCOCKPIT

Die Systemvoraussetzungen sowie Informationen zu unterstützten Chipkartenlesegeräten und Signaturkarten finden Sie unter www.ai-ag.de/tools-und-dokumente.html.

3.4 Die Betreiberin gewährleistet eine Serverbetreuung (außer an Feiertagen) in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr, am Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

4. Nutzungsverhältnis

4.1 Voraussetzung zur Nutzung der Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung durch den Nutzer. Bei EU-Verfahren ist eine Nutzung (Herunterladen der Vergabeunterlagen) ohne Registrierung möglich.

4.2 Für die Abgabe elektronischer Angebote muss der Nutzer seine Identität zweifelsfrei nachweisen.

4.3 Die Betreiberin behält sich vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei der Registrierung, die Nutzung der Vergabeplattform zu verweigern.

4.4 Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Registrierung.

4.5 Es endet spätestens mit der Beendigung der Bereitstellung der Vergabeplattform durch die Betreiberin. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren werden in geeigneter Form weitergeführt.

4.6 Die für die Nutzung der Vergabeplattform erforderlichen Kommunikations-Verbindungen (z. B. Internet-Zugriff) sowie das beim Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technische Voraussetzungen (z. B. Browser, Signatur) sind nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistung der Betreiberin.



5. Rechte des Nutzers

5.1 Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses kostenlos das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der Vergabeplattform verbundenen und für ihn freigegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.

5.2 Außerhalb dieser genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der Betreiberin bzw. ihren Lizenzgebern vorbehalten.

5.3 Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden und die Sperrung seiner bei Registrierung mitgeteilten Daten verlangen.



6. Pflichten des Nutzers

6.1 Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten selbst zu pflegen. Hierfür steht eine entsprechende Änderungsmöglichkeit auf der Vergabeplattform zur Verfügung.

6.2 Er hat sicherzustellen, dass die Benutzerdaten und das Kennwort keinen unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden und keine unbefugte Nutzung seiner elektronischen Signatur erfolgt. Weiterhin hat er seine Daten von schadensstiftender Software, z. B. ï¿œVirenï¿œ, ï¿œTrojanernï¿œ etc. freizuhalten.

6.3 Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt die Betreiberin zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

6.4 Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass
- die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden,
- Angebote und Teilnahmeanträge so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist/Angebotsfrist bei Hamburg Wasser an der vorgesehenen Stelle eingehen,
- alle den elektronischen Angeboten zusätzlich beigefügten Dokumente lesbar sind. Uneingeschränkt sind folgende Datenformate zugelassen: Formate von MS Office (Word, Excel, Power Point, Access), RTF-Dateien, PDF-Dateien (Acrobat), TIFF-Dateien, ZIP-Archive, VISIO-Dateien, Textdateien (ASCII, HTML, etc.), JPG-Dateien, Formate von StarOffice und OpenOffice (*.sxw, *.stw, *sxc, *.sxi, *.sti, *.sxd, *.std, *.sxm, *.sxg). Hinsichtlich der Verwendung weiterer Dateiformate hat sich der Nutzer rechtzeitig vor Abgabe seines Angebotes zu vergewissern, ob diese bei Hamburg Wasser verarbeitet werden können. Die Betreiberin wird den in Verfahren notwendigen Schriftwechsel grundsätzlich über die Vergabeplattform abwickeln. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die in seinem elektronischen Postfach bereitgestellten Informationen so rechtzeitig in Empfang genommen werden, dass mögliche vergaberechtliche Fristen eingehalten werden können. Die Betreiberin informiert den Nutzer über die auf der Vergabeplattform bereitgestellten Informationen an die bei der Registrierung des Nutzers angegebene E-Mailadresse. Dies betrifft auch diejenigen Nutzer, die nicht die volle Funktionalität der Vergabeplatt-form in Anspruch nehmen und ihre Angebote in Papierform einsenden (sofern dies in dem Verfahren zugelassen ist).


7. Vergabeverfahren

7.1 Sofern Angebote und Teilnahmeanträge teilweise in elektronischer Form und teilweise in herkömmlicher Form abgegeben werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Angebotsunterlagen vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist bei Hamburg Wasser an der vorgesehenen Stelle eingegangen sind. Unterschiede/Widersprüche zwischen teilweise in elektronischer und teilweise in herkömmlicher Form abgegebenen Unterlagen gehen zu Lasten des Nutzers und können zum Angebotsausschluss führen.

7.2 Angebote und Teilnahmeanträge gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind. Der Beginn des Dateneingangs reicht nicht aus.

7.3 Sollen Angebote oder Teilnahmeanträge vor Ablauf der jeweiligen Frist zurückgezogen werden, muss der Nutzer dies in seinem Arbeitsbereich selbst vornehmen. Erst danach kann ein neues Angebot/ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben werden.

7.4 Die Betreiberin kann bis zur Angebotseröffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen.



8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Die Betreiberin ist verpflichtet, alle Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

8.2 Die zur Abwicklung der Vergabeplattform notwendigen Daten des Nutzers werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht.

8.3 Nutzer können allgemeine Information über die zu vergebenden Aufträge ohne weiteres auf der Vergabeplattform einsehen. Hierbei werden keine Daten erhoben.

8.4 Die Authentifizierung des Nutzers und die Speicherung der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Daten (das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel) geschieht bei der Betreiberin.

8.5 Durch den Nutzer vorgenommene Datenänderungen im Registrierungsbereich sowie Datenabrufe und Dateneingänge werden zu Zwecken der gesetzlich vorgeschrieben Zugriffs- und Eingabekontrolle vermerkt, um eine Missbrauchskontrolle zu ermöglichen.

Vom Webserver der Betreiberin wird auf den Computer des Nutzers ein Cookie mit einer begrenzten "Lebensdauer" gestartet. Das Cookie dient der Unterstützung des Zusammenspiels des Computers des Nutzers mit dem Webserver und ist nur so lange aktiv, wie der Browser geöffnet ist. Mit dem Schließen des Browsers wird auch das gestar-tete Cookie automatisch beendet. Eine Speicherung des Cookies auf der Festplatte des Computers des Nutzers erfolgt nicht. Das Cookie dient nicht der Speicherung personenbezogener Daten oder zur Feststellung sonstiger auf dem Computer des Nutzers gespeicherter Daten. Sofern in der Browser-Konfiguration des Nutzers Cookies nicht zugelassen sind, hat dies zur Folge, dass er die Vergabeplattform nicht nutzen kann. Das Zulassen von Cookies ist hierfür eine systemtechnische Grundvoraussetzung.

8.6 Die Betreiberin und die Nutzer verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, auch vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

8.7 Daten von Nutzern, die Vertragsverhältnisse oder vertragsähnliche bzw. vorvertragliche Vertrauensverhältnisse mit Hamburg Wasser eingegangen sind (z. B. Teilnehmer am Vergabeverfahren, Vertragspartner), können erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Auf Verlangen des Nutzers kann Hamburg Wasser die ihr bei der Registrierung mitgeteilten Daten jedoch sperren, diese können dann nur zu besonderen Zwecken vom Administrator eingesehen werden. Die Verknüpfung zwischen dem Zertifikat auf der Chipkarte des Nutzers und seinen personenbezogenen Daten wird mit Ablauf der Gültigkeit der Signaturkarte gelöscht. Die "Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation" endet dann automatisch. Das signierte Registrierungsdokument wird aus Revisionsgründen 5 Jahre aufbewahrt. Danach wird es gelöscht.

8.8 Nach § 28 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gespeichert werden und nur solange, wie dies zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendig ist. Registrierungsdaten des Nutzers können auf Antrag sofort gelöscht werden, sofern mit diesem keine geschäftliche Beziehung entstanden ist. Hamburg Wasser wird ihrerseits ebenfalls Registrierungsdaten von Nutzern, die die Vergabeplattform 1 Jahr lang nicht genutzt haben, nach vorheriger Ankündigung löschen.

8.9 Folgende Daten des Nutzers werden gespeichert:


8.10 Eine Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, die Betreiberin ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich ver-pflichtet. 8.11 Die Fristen für die Löschungstermine der Nutzerdaten richten sich nach den Regelungen des § 257 HGB in Verbindung zu den GoBD. Nach dieser Vorschrift sind Rechnungsunterlagen mindestens 10 Jahre, die sonstigen Bücher mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres.



9. Haftung

9.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Es gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm die Betreiberin einen Fehler oder Rechtsmangel der Vergabeplattform arglistig verschweigt.

9.2 Die Betreiberin haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder den entgangenen Gewinn.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4 Die Betreiberin sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erwartet werden kann.

9.5 Die Betreiberin haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb ihres Servicebereichs unversehrt bleibt.

9.6 Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Pflichten nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.



10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Hauptverwaltung der Betreiberin in Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist ebenfalls der Sitz der Hauptverwaltung der Betreiberin in Hamburg.

10.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Betreiberin den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

10.3 Die Betreiberin kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern und ist berechtigt, die Einrichtungen der Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. über Änderungen wird der Nutzer auf der Vergabeplattform informiert.

10.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Betreiberin, Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen oder sonst unvollständig sind.